Zeigen Sie Zivilcourage, greifen Sie ein!
Sie fühlen sich vielleicht ohnmächtig, wenn Sie an Bord eines Flugzeuges
an Händen und Füßen gefesselte Menschen sitzen sehen, die in Begleitung
von Zivilpolizisten sind. Sie glauben nichts tun zu können, um die gewaltsame
Abschiebung aufzuhalten. Irrtum! BGS-Beamte haben nach dem Schließen der
Flugzeugtüren keine polizeilichen Befugnisse und sind normale Passagiere!
Die Bordgewalt obliegt dem Flugkapitän. Er ist für die Sicherheit der Passagiere
verantwortlich und entscheidet, ob er startet. Er wird zur Rechenschaft
gezogen, wenn ein Passagier verletzt wird oder zu Tode kommt. Grund genug
für ihn, den Transport von Passagieren, die nicht freiwillig mitfliegen,
abzulehnen. Nach dem Tokioter Abkommen von 1964 können in Ausnahmefällen
Besatzungsmitglieder und Fluggäste geeignete Maßnahmen ergreifen, um strafbare
Handlungen zu unterbinden, auch wenn der Flugkapitän sie nicht dazu ermächtigt
hat. Passagiere, die Vorfälle beobachten, bei denen Gefahr für das Leben
oder die körperliche Unversehrtheit eines Mitpassagiers besteht, sind verpflichtet
zu helfen. Wegschauen ist unterlassene Hilfeleistung. Wer eingreift handelt
rechtmäßig und hat nicht zu befürchten, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
belangt zu werden. Diese Rechtsauffassung vertritt auch Jörg Radeck von
der Gewerkschaft der Polizei: »Eigentlich müssten Passagiere im Falle
von Zwangsmaßnahmen gegen die Polizeibeamten vorgehen, da diese in einem
rechtsfreien Raum handeln.«
Die Frankfurter Rundschau berichtet am 29.5.1999: »Aufgebrachte Passagiere
haben auf einem Swiss-Air-Flug nach Kinshasa einen gefesselten Asylbewerber
befreit und die begleitenden Schweizer Polizeibeamten angegriffen. Der 23-jährige
Kongolese kehrte daraufhin in die Schweiz zurück und wurde auf freien Fuß
gesetzt, da die Abschiebehaft abgelaufen war...«
Am 10. März 1998 gelang es dem Freund eines Kurden, ein Ticket für die Maschine
zu bekommen, mit der jener vom Flughafen Köln/Bonn abgeschoben werden sollte.
Im Flugzeug folgten sie der Aufforderung sich zu setzen und anzuschnallen
nicht, sondern blieben solange stehen, bis sie von der Polizei aus dem Flugzeug
gebracht wurden. Monate später gewährte das Verwaltungsgericht dem Kurden
Abschiebeschutz.
Sollten Sie eine Abschiebung beobachten, mischen Sie sich ein! Protestieren
Sie lautstark! Kommen Sie der Aufforderung sich zu setzen nicht nach! Verweigern
Sie die Auforderung sich anzuschnallen! Fordern Sie das Personal auf, diese
Abschiebung zu verhindern! Verweisen Sie auf die Verletzung der Menschenrechte!
Fordern Sie den Flugkapitän auf, die Durchführung der Abschiebung zu verhindern!
Drohen Sie mit Fluglinienboykott! Teilen Sie Ihre Beobachtungen der Öffentlichkeit
mit und schicken Sie Protestbriefe an die Verwaltung der Lufthansa!